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Hinweisgeber­schutz

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Hinweise können anonym abgegeben werden.

Ist Ihnen ein Gesetzesverstoß aufgefallen? Ein Vorgang, der Ihnen, Ihren Kolleginnen und Kollegen, dem Unternehmen, Kunden oder der Allgemeinheit schaden könnte?

Dann können Sie hier einen Hinweis anonym oder unter Angabe Ihrer Identität abgeben, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Um einen Hinweis anonym zu übermitteln, genügt es, lediglich das Feld „Hinweis“ auszufüllen.

Nur eigens beauftragte Vertrauenspersonen können Ihren Hinweis lesen. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.

Hinweise zum Ausfüllen

Bitte beschreiben Sie genau, was passiert ist. Nennen Sie auch Ort und Zeit. Wenn Sie wissen, welches Gesetz Ihrer Meinung nach verletzt wurde, teilen Sie uns das bitte mit. Wenn Sie anonym bleiben möchten, achten Sie darauf, keine persönlichen Informationen preiszugeben, auch keine, die Rückschlüsse auf Sie zulassen, wie zum Beispiel Ihre Beziehung zu den beteiligten Personen.

Für einen anonymen Hinweis lassen Sie Name und E-Mail leer.

Art des Hinweises (optional)